Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Autohaus Hermann Braun GmbH

  1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Autohaus Hermann Braun GmbH (nachfolgend „Autohaus“ genannt) und seinen Kunden. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsabschluss 2.1. Die Angebote des Autohauses sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Autohaus die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware liefert bzw. die vereinbarten Leistungen erbringt.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. 3.2. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der vereinbarten Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. 3.3. Bei Zahlungsverzug ist das Autohaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
  4. Lieferung und Leistung 4.1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. 4.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 4.3. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager des Autohauses verlässt.
  5. Gewährleistung und Haftung 5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 5.2. Die Haftung des Autohauses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. 5.3. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
  6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Autohauses. 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Autohaus unverzüglich über eine Pfändung oder andere Beeinträchtigung des Eigentumsrechts zu informieren.
  7. Schlussbestimmungen 7.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 7.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Donauwörth, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Doanuwörth, den 06.04.2024